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Grundbuchabrufverfahren

Informationen zum automatisierten Abrufverfahren für elektronisch geführte Grundbücher in Niedersachen.

Das Land Niedersachsen hat seit dem 02.12.2002 das automatisierte Abrufverfahren für elektronisch geführte Grundbücher eingeführt.

Im Rahmen des Abrufverfahrens können die Notarinnen und Notare, Versicherungen, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Banken und Sparkasse auch über die Öffnungszeiten der Grundbuchämter hinaus die Grundbücher sämtlicher umgestellter Amtsgerichte Niedersachsens vom Schreibtisch aus am eigenen PC einsehen. Der Gang zum Amtsgericht gehört dann der Vergangenheit an. Voraussetzung hierfür ist die Zulassung zum automatisierten Abrufverahren nach §§ 133 Grundbuchordnung (GBO), 80 ff. Grundbuchverfügung (GBV).

Ausführliche Informationen zum automatisierten Abrufverfahren erhalten sie hier...

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