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Information der Grundbuchämter über die Grundsteuerreform: Ein Grundbuchauszug wird für das Ausfüllen der Grundsteuererklärung nicht benötigt.

Einen Grundbuchauszug benötigen die Bürgerinnen und Bürger für das Ausfüllen der in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 abzugebenden Grundsteuererklärung nicht. Alle grundstücksbezogenen Angaben bis auf die Grundbuchblattnummer und den Grundbuchbezirk, welche für die Steuererklärung benötigt werden, sind in dem hierfür entwickelten kostenlosen Grundsteuer-Viewer abrufbar unter https://grundsteuer-viewer.niedersachsen.de/.
Die Grundbuchblattnummer und den Grundbuchbezirk finden Sie auf früheren Eintragungsmitteilungen des Amtsgerichts (Burgwedel, notfalls können Sie diese Angaben hier telefonisch erfragen).
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