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Rechtsantragsstelle

Informationsblatt Beratungshilfe und Rechtsantragsstelle Amtsgericht Burgwedel

Beratungshilfe

  • für die Bewilligung von Beratungshilfe ist ausschließlich das Amtsgericht zuständig, an dem der/die Antragsteller/in seinen/ihren Wohnort hat
  • mündliche Antragstellung montags, mittwochs, freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr ohne vorherige Anmeldung
  • Antrag auf Erteilung eines Beratungshilfescheins ist kostenlos
  • mitzubringen sind grundsätzlich folgende Unterlagen:

- Ausweisdokument (Personalausweis, Pass, Aufenthaltstitel etc.)
- Kontoauszüge der letzten 4 - 6 Wochen
- aktuelle Einkommensnachweise (bspw. Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Bescheid des JobCenters etc.)
- Mietausgaben, Darlehen und andere monatliche Belastungen sind durch geeignete Belege nachzuweisen
- den Antrag begründende weitere Unterlagen (bspw. Bescheid gegen den sich Widerspruch richten soll, fristloses Kündigung, fehlerhafte Rechnung etc.)

Rechtsantragstelle

  • Öffnungszeiten: montags bis freitags von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr ohne vorherige Anmeldung
  • zuständig für Anträge, für die vom Gesetzgeber eine bestimmte Form vorgeschrieben ist (bspw. Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz, Anträge auf Übertragung der elterlichen Sorge, Anträge auf Unterbringung minderjähriger Kinder in einer geschlossenen Einrichtung etc.)
  • nicht zuständig für Anträge für die Anwaltszwang besteht (bspw. Anträge auf Ehescheidung) sowie für Anträge, die Verfahren vor dem Landgericht, Arbeitsgericht, Sozialgericht oder Verwaltungsgericht betreffen
  • es wird lediglich der Antrag protokolliert, rechtliche Beratung erfolgt nicht
  • mitzubringen sind grundsätzlich alle Unterlagen, die für den Antrag von Bedeutung sein können:

- gerichtliche Aktenzeichen ev. früher anhängiger Verfahren (sofern vorhanden)
- ev. frühere Urteile bzw. Beschlüsse (sofern vorhanden)
- Tagebuchnummer der Polizei oder sogar eine Abschrift der ev. bereits erstatteten Anzeige
- ärztliche Stellungnahme (speziell bei Unterbringungsanträgen)

Die Zimmernummer der Rechtsantragstelle bitte immer bei der Auskunft im Eingangsbereich erfragen.



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